Betriebs- und Heizkosten werden evtl. nicht weitergeleitet
Erbe A, selber in dem Haus wohnhaft, behauptet gegenüber dem Mieter der Wohnung, Erbe B (der Vermieter) würde die Betriebs- und Heizkostenvorschüsse unterschlagen und nicht an die Versorgungsunternehmen weiterleiten. ... Der Mieter lehnt mit der Begründung dies ab, dass im Mietvertrag ein Erbengemeinschaftskonto angegeben ist und der Mieter nur auf dieses Konto mit befreiender Wirkung seine Miete leisten kann (Hinweisschreiben des Anwaltes von Erbe A). ... 2) Inwiefern kann die Miete gemindert werden, bzw. was muss mit dem Betriebs- und Heizkostenvorschuss geschehen und wäre die Einstellung der Versorgungsleistung ein Grund, der eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigt?