Nach Online-Recherche haben wir bei der IHK Frankfurt (https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/wettbewerbsrecht/abmahnungsverfahren/reaktion/#) eine Mustererklärung gefunden. Nun die Frage: Ist diese grundsätzlich so rechtlich korrekt und absendbar? (auch in Bezug auf den Satz "bis auf einen eventuellen Kostenwiderspruch") "Muster: Abschlusserklärung nach Erhalt einer einstweiligen Verfügung Einstweilige Verfügung, Geschäftszeichen: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir die o. a. einstweilige Verfügung des ....gerichts vom ..., Aktenzeichen....., vorbehaltlos - bis auf einen eventuellen Kostenwiderspruch - als endgültige, rechtsverbindliche Regelung anerkennen und auf das Recht, Widerspruch einzulegen, sowie bei Gericht die Anordnung der Klageerhebung oder Aufhebung der einstweiligen Verfügung wegen veränderter Umstände zu beantragen (§§ 924, 926, 927, 936 ZPO), verzichten.