Die Lohnsteuer und sozialversicherungsrechtliche Behandlung dieser Zusatzleistungen richten sich nach dem Gesetz. 4.Soweit sie uns nicht nach ... folgen wollen und bis zum 31.08.2011 einen wirksamen Aufhebungsvertrag mit uns abschließen, der das Arbeitsverhältnis zum Ablauf der Kündigungsfrist der vorsorglich ausgesprochenen Änderungskündigung beendet, bieten wir Ihnen die Freistellung von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung ab dem 01.09.2011 an bis zur rechtlichen Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses unter Verrechnung auf Urlaubsansprüche, Ansprüche aus etwa geleisteten Überstunden und sonstigen Freizeitausgleichsansprüchen, soweit Ihr Arbeitsverhältnis über den 31.08.2011 hinaus besteht. ... Für den Fall, dass sie die Änderung ihrer Arbeitsbedingungen ablehnen, sind sie zur Vermeidung einer Kürzung ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld gemäß §<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/SGB_III/38.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 38 SGB III: Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden">38 SGB III</a> verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der für Sie zuständigen Argentur für Arbeit arbeitsuchen zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Bedingungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als 3 Monate, muss die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts erfolgen.