Teilzeitkrafr mit Feiertag
vom 18.10.2018
51 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Mir erscheint alles eig logisch aber einen Vertrag über feste Arbeitszeiten haben unsere Teilzeitkräfte nicht .. ... Ebenfalls haben sie denselben Jahresanspruch an Urlaub wie unsere Vollzeitkräfte, was also bedeutet das sie immer eine ganze Woche Urlaub nehmen müssen, die ihnen wie bei allen anderen auf 5 Tage angerechnet wird.