üble Nachrede, eingeschränkter Ehrenschutz im Zivilprozess
vom 20.7.2010
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Nach Abschluss des Verfahrens habe ich in einem zweiten Verfahren versucht, aufgrund der Ehrenverletzung einen Unterlassungsanspruch durchzusetzen. ... Im ersten Verfahren hatte die Gegenseite auch eine schriftliche Aussage eines am Prozess unbeteiligten Zeugen vorgelegt, welche ebenfalls eine üble Nachrede gegen mich enthält. ... Muss ich damit rechnen, dass auch mein Anspruch gegen den Zeugen mit dieser oder ähnlicher Begründung zurückgewiesen wird?