Sehr geehrter Fragesteller,
Aufgrund Ihrer Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zunächst möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.
Grundsätzlich haben Sie keine Verpflichtung, gegenüber der Polizei eine Aussage zu machen. Ein Geständnis und das Zeigen von Reue wirken sich aber generell positiv auf die Strafe aus.
Ein Betrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Entscheidend für die Höhe des Strafmasses sind v.a. die Schadenshöhe und die kriminelle Energie, mit der die Straftat begangen wurde. Die Schadenshöhe ist hier im mittleren Bereich anzusiedeln. Es ist daher durchaus denkbar, dass es zu einer Verurteilung kommt. Dies hängt aber wiederum davon ab, ob Sie bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Außerdem erhöht jeder Versuch der Schadenswiedergutmachung (z.B. durch Zahlung im Vorfeld) die Chance auf eine Minderung des Strafmaßes.
Ich empfehle Ihnen dringend, sich anwaltlich vertreten zu lassen, da durch einen Anwalt bereits im Vorverfahren nicht unwesentlich Einfluss auf die Richtung der Ermittlungen genommen werden kann. Zum Beispiel kann auch eine Einstellung nach Erfüllung von Auflagen erzielt werden. Zwar besteht kein Anwaltszwang und Sie werden vermutlich auch die Anwaltsgebühren selbst tragen müssen, dennoch kann sich dies letztlich „rechnen“.
Ich wünsche Ihnen viel Glück für Ihre Zukunft; ich darf Sie aber auch darauf hinweisen, dass auch das Einstellen von Fragen bei einer Online-Beratung den Straftatbestand des Eingehungsbetruges darstellt, wenn von vornherein geplant ist, die Vergütung nicht zu leisten. Für Ihre im Raum stehende Strafe wäre dies nicht besonders zuträglich.
Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen.
Mit freundlichen Grüssen
Kerstin Götten
(Rechtsanwältin)