Keine Zahlung von tariflichen Stundenlöhnen, Nachtzuschlägen etc.
vom 22.5.2007
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Ausserdem zahlt der Arbeitgeber nicht den im Tarifvertrag stehenden Nachtzuschlag von 25% (zwischen 22.00 - 00.00). Ebenso gewährt er keinen Urlaub, der auch im Tarifvertrag verankert ist. Nun hat der Arbeitgeber folgendes gemacht, um bei eventuellen Kontrollen nicht aufzufallen, das er keinen Mindestlohn bezahlt.