Gewährleistung KFZ
vom 2.4.2016
49 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Ich wollte nachbessern aber der Käufer hat mir die Möglichkeit nicht gegeben und wollte vom Kaufvertrag wegen arglistige Täuschung zurücktreten, da er der Meinung war, dass mir der Schaden bekannt sei. Ich wusste natürlich nichts von einem Schaden..Zur Sache nun..Er hat nach einem Gutachten beim Gericht angefordert, was auch zugesagt wurde..Meine Frage ist die..Ich habe ja die Nachbesserung nicht abgeleht, weil ich normalerweise die Beweispflicht habe und man davon ausgeht, dass der Schaden bei Übergabe vorhanden war.. ... Dort steht, dass der Schaden bei Übergabe vorhanden war (das wurde von mir auch nicht anders behauptet)..