Kann durch neues WEG Recht ein Urteil nach altem übergangen werden
vom 9.5.2007
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe / Konstanz
Ich habe ein Urteil gegen einen Beschluss der WEG-Versammlung nach altem Recht erstritten ( bauliche Veränderungen im Sondereigentum, hier nachträgliche Genehmigung einer ohne Genehmigung errichteten Terrasse ).