Sperre ALG1 aufgrund einer Eigenkündigung "vorletzten" Arbeitsverhältnisses
beantwortet von
Rechtsanwalt René Piper / Berlin Steglitz
Sperrfrist ALG1 aufgrund einer Eigenkündigung des "vorletzten" Arbeitsverhältnisses Hallo,ich habe am 01.10.2012 eine neue Arbeitsstelle bekommen unbefristet, Probezeit drei Monate.Ich habe dieses Arbeitsverhältnis zum 31.1.2013 selbst gekündigt weil ich am 01.02.2013 also unmittelbar sofort danach eine neue Stelle bekommen habe die viel besser bezahlt wurde als die alte,nun bin ich von meinem jetzigen Arbeitgeber zum 31.07.2014 gekündigt worden , ich bin kraftfahrer und der Betrieb in dem ich arbeite hat weniger als 10 Mitarbeiter, diese stelle ist auch unbefristet, meine frage an Sie kann ich jetzt vom arbeitsamt eine sperre bekommen weil ich den vorherigen arbeitgeber selbst gekündigt habe?