Z.B. wurden uns Leistungen in Rechung gestellt, die wir nie beauftragt und nie bekommen haben, manche Dinge erschienen auf den Rechnungen mehrfach, dann gab es Rechnung, wo man vergessen hatte die Gutschrift über die in Eigenleistung erbachte Teilleistung anzurechnen, die zuvor in den Angeboten gemachten Zusagen zu Einheitspreisen z.B. beim Estrich im UG wurden plötzlich verändert (angeboten wurde der qm für 13,80 €, abgerechnet wurde er aber mit 27,80 €), es gab Dinge die zu unterchiedlichen Preisen auf unterschiedlichen Rechungen versucht wurden abzurechnen usw. ... Im BGB gibt es doch bestimmt einen Passus, der den Erbringer einer Leistung verpflichtet diese Leistung ordentlich und fehlerfrei in Rechnung zu stellen (z.B. § 632a Abs. (1) )? Meine Frage lautet nun, wenn nächste Woche der Mahnbescheid kommt, soll ich in Gänze widersprechen, da ich nicht sicher sein kann, dass das was ich ausgerechnet habe stimmt oder soll ich 30% anerkennen (die ich dann sofort bezahlen müsste) und den 70% widersprechen?