Sehr geehrter Ratsuchender,
lassen Sie mich Ihre Fragen - vorbehaltlich einer Prüfung der Forderung und der Umstände - wie folgt beantworten.
Wenn die Firma eine neue Adresse hat, sollte die Mahnung / Zahlungsaufforderung auch dorthin gehen. Ein Einwurf-Einschreiben sollte zunächst genügen. Die sicherste Möglichkeit wäre jedoch die Zustellung per Boten oder per Gerichtsvollzieher.
Befindet sich der Schuldner in Verzug, können Sie auch anwaltliche Hilfe (letztlich auf Kosten des Schuldners) in Anspruch nehmen.
Die einfachste und sicherste Möglichkeit die Forderung gerichtlich festsetzen zu lassen, ist der gerichtliche Mahnbescheid, wenn die Gegenseite keinen Widerspruch erhebt.
Sollte Widerspruch erhoben werden, benötigen Sie für das streitige Gerichtsverfahren sowieso einen Rechtsanwalt, weil vor dem Landgericht (Streitwert über 5.000 €).
Die sicherste und schnellste Möglichkeit an das Geld zukommen, wäre, wenn der Schuldner freiwillig zahlt.
Andernfalls müsste gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden und aus der gerichtlichen Entscheidung vollstreckt werden.
Schnell geht das nicht.
(Im Falle einer Insolvenz des Schuldners sähe es aber eh schlecht aus, die Forderung vollständig zu realisieren.)
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
Radeberger Str. 2K
01796 Pirna
Tel: 03501/5163030
Web: https://RA-Peter-Eichhorn.de
E-Mail:
Ok. Ich mahne das unternehmen jetzt mit einer 2 wochen frist.
ich verschicke die mahnung per einwurf einschreiben.
ich schreibe rein: "bitte rechnung bis zum 4.2.2021" zahlen.
es sind insgesamt 7 rechnungen. verschicke ich die am besten einzeln?
wenn dann innerhalb der 2 wochen nicht gezahlt wird, gehe ich zum anwalt und lasse das als gerichtliches mahnverfahren starten.
das wäre eine gute option, oder?
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Ja, genau so.
Die Rechnungen können Sie auch zusammen in einem Einschreibebrief versenden, zusätzlich per Fax und /oder E-Mail.
Da der Schuldner öffensichtlich noch keine Rechnungen erhalten hat, schlage ich vor, nach Zugang der Rechnungen und Ablauf der Zahlungsfrist noch eine Mahnung per Einwurf-Einschreiben und Zahlungsfrist von 14 Tagen zusetzen und anschließend zum Anwalt / zur Anwältin zu gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt