Beide Ehegatten sind deutsche Staatsbürger - Heirat 1987 in Las Vegas, Doppelname für b e i d e Ehegatten in der Heiratsurkunde -Heirat in Deutschland dokumentieren lassen, Doppelname für beide Ehegatten, bzw. k e i n gemeinsamer Ehename war damals leider nicht möglich, daher wurde der Geburtsname des Ehemannes zum gemeinsamen Ehenamen, die Frau stellte ihren Geburtsnamen voran (Doppelname) - 1994 Geburt eines gemeinsamen Kindes - Jetzt besteht der große Wunsch, dass wir den 1987 gesetzlich aufgezwungenen Ehenamen ablegen, explizit: Die Ehefrau legt den Doppelnamen ab und führt nur noch ihren Geburtsnamen, der Ehemann behält unverändert seinen Geburtsnamen und der gemeinsame Sohn soll den Nachnamen der Mutter tragen (momentan hat er ja den Nachnamen des Vaters). - Der Ehemann würde, falls es die Angelegenheit vereinfach würde, ebenfalls den Geburtsnamen der Frau annehmen, so dass alle Familienmitglieder den selben Nachnamen führen würden. - Da diese Regelung seit einigen Jahren gesetzlich völlig "legal" ist, fühlen wir uns sehr benachteiligt, d.h.: in unserem Persönlichkeitsrechten sehr beschnitten, da eben 1987 noch nicht die Möglichkeit bestand k e i n e n gemeinsamen Ehenamen zu führen. - Welche Möglichkeit besteht, unseren Nachnamen wie o.g. zu ändern?