Fahrzeug nicht so einfach ist, so haben wir am 29.02.2024 ein anderes gebraucht Fahrzeug VW GOLF gekauft bei Händler in der Nähe, in bar bezahlt, und paar Tage später abgeholt, und als Zweitwagen am 14.03.2024 auf meine Namen zugelassen. ... Irgendwie habe ich Gefühl, der Händler vertröstet uns nur und es wird absichtlich nichts gemacht, bzw. die Reparatur arbeiten werden absichtlich verzögert. ... Haben wir Anspruch auf Minderung des Kaufpreises, Entschädigung für die Ausfalltage wo wir kein fahrbereites Fahrzeug haben oder Rücktritt vom Vertrag, da trotz mehrerer Aufforderungen (zwei mal schriftlich per Einschreiben schon mit Frist für Nachbesserung) den Mangel mittels Reparatur oder Ersatzlieferung zu beheben ist dies bis heute nicht gelungen?