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499 Ergebnisse für kündigung mieterhöhung

Richtiger Umgang mit störrischer Mieterin
vom 13.7.2019 48 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Eine Zustimmung zur Mieterhöhung hat sie aber nicht gegeben. Wir haben ihr ein weiteres Schreiben mit Rückantwortformular und mit Fristsetzung zukommen lassen, auf dem sie ihre Zustimmung zur Mieterhöhung bekunden sollte. ... Unsere Optionen: a) der Dame maximalen Stress machen, um sie auf den Weg der Vernunft zu zwingen, b) fristlose Kündigung wegen Vertragsverletzung oder c) Eigenbedarfskündigung (für einen Bruder).
Hauskauf - Vertragsrückabwicklung wg. fehlender Unterlagen des Verkäufers möglich?
vom 25.4.2015 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, am 26.02.2015 unterschrieb ich einen Kaufvertrag für ein seit 18 Jahren vermietetes Haus. Eigentlich sollte sich die Miete mit dem Abtrag tragen, aber irgendwas macht Bauchschmerzen. Mir liegen derzeit folgende Unterlagen vor: das Expose des Maklers der Mietvertrag aus dem Jahre 1997 des EFH mit 100 qm lt.
Mietvertrag über 3 Jahre - Sonderkündigungsrecht oder Mietvertrag an sich ungültig ?
vom 28.6.2010 20 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren ich habe einen Mietvertrag unterschrieben in dem auf das Recht zur ordentlichen Kündigung wechselseitig für 3 Jahre (bis zum 28.02.2012) verzichtet wird. Gleichzeitig wurde in dem Vertrag folgendes angekreuzt: ""Der Vermieter ist berechtigt , die Miete nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften der <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/557.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 557 BGB: Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz">§§ 557</a> bis <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/560.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 560 BGB: Veränderungen von Betriebskosten">560 BGB</a> zu erhöhen.Dies gilt auch für Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit und bei Verträgen mit Ausschluss des Rechts zur Ordentlichen Kündigung auf bestimmte Zeit. ... Oder ist der Mietvertrag durch die Klausel der Mieterhöhung gar nichtig, weil er mich als Mieter unverhälltnissmässig benachteiligt ?
Eigenbedarfskündigung nach Eigentümerwechsel
vom 12.5.2017 50 € Historischer Preis
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Ich wohne seit 5,5 Jahren in einer Mietwohnung in bester Lage. (76qm, Miete 1030,- Euro, da Indexmiete vereinbart wurde, erfolgte bislang keine Mieterhöhung, inzwischen würde ich für eine vergleichbare Wohnung etwa 1350,- zahlen.) ... Eine befreundete Juristin meine, ich könnte auch, wenn tatsächlich beim Käufer Eigenbedarf und bei mir keine eindeutigen „Härtefaktoren" vorliegen, erst mal gegen die Kündigung Widerspruch einlegen, durch einen Rechtstreit würde ich noch mal ein bis zwei Jahre Zeit gewinnen (zusätzlich zu der Kündigungsfrist von 9 Monaten).
Untermieter einer Wohngemeinschaft zahlen mehr als gesamte Kaltmiete
vom 28.11.2024 für 50 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Nun wurde bei einer Mieterhöhung durch Nachrechnen klar, dass die beiden „Kaltmieten" der Untermieter die komplette Kaltmiete der gesamten Wohnung übersteigt, um ca. 80€. ... Wir haben etwas über „Wucher" und Rückerstattungsforderungen gelesen. - Wir Untermieter wollen die anstehende Mieterhöhung nicht erneut komplett tragen und planen ihn zu konfrontieren.
Beleidigung durch ehemaligen Vermieter
vom 18.7.2023 für 75 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Direkt angefangen mit einer unverschämten Mieterhöhung, einer folgenden Eigenbedarfskündigung, wieder einer unverschämten Mieterhöhung, wieder einer Eigenbedarfskündigung, und im Anschluss erstmals einer durch seine Rechtsanwältin rechtlich korrekten Mieterhöhung. ... Da er plötzlich nichts mehr von seiner Kündigung wissen wollte und wollte, dass ich bis zum 31.04.2023 weiterzahle, ist das Ganze vor Gericht gegangen. Die Richterin hat in Ihrer Ausführung auch eher dazu tendiert, dass er sich nicht auf die Unwirksamkeit seiner eigenen Kündigung berufen kann.
Mietvertrag mit zeitlich begrenztem Kündigungsausschluss
vom 21.4.2009 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Guten Tag! Wir haben folgendes Problem: Am 01.Dez.2007 haben wir eine Mietwohnung bezogen und einen Mietvertrag unterschrieben in dem steht, dass das Mietverhältnis frühestens nach Ablauf von zwei Jahren mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden kann (also zum 28.Febr.2010). Nun hat sich mein Mann beruflich verändert und arbeitet seit Dez.2008 in einer Firma, die rund 250 km von der jetzigen Wohnung entfernt ist.
Was für ein Vertragsverhältnis nach Eigenbedarfskündigung & Widerspruch
vom 9.6.2023 für 30 €
Nun müsste ich wohl klagen, aber das ist nicht meine Frage sondern: In was für einem Vertragsverhältnis befinden wir uns nach Kündigung und Widerspruch nun? Darf ich also trotz Staffelmietvertrag eine Mieterhöhung durchführen, weil dieser Vertrag nicht mehr die Grundlage ist?
Betriebskostenabrechnung
vom 4.8.2006 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Hallo Herr Anwalt, ich habe folgende Frage: Wir wohnen seit 17 jahren in unserer Mietwohnung. Seit 2001 haben wir von unserer Hausverwaltung keine Betriebskostenabrechnung mehr erhalten. Wäre dieser Umstand eine Möglichkeit für uns, unsere 12 monatige Kündigungfrist zu umgehen?
Kündigungsfristen bei Auszug wegen Schwerbehinderung und Modernisierung
vom 26.3.2006 20 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren.Das Mietverhältnis besteht seit 25 Jahren.Wurde damals als normal vorgefertigtes Formular ausgefüllt.Bei Mieter und Vermieter handelt es sich um Privatpersonen.Nun soll die Wohnung modernisiert werden(alle Fenster ausgewechselt).Meine Frau ist nun schwerbehindert geworden(Pflegestufe 3).Der Vermieter lebt noch in einer Welt,wobei er meint,solche Arbeiten müßten nicht schriftlich angekündigt werden und ein paar Tage vor Beginn der Arbeiten reicht eine kurze Information aus.Eventuell sollen die Arbeiten sogar in wochenlanger Eigenarbeit durch den Vermieter und seine Bekannten selbst durchgeführt werden,obwohl Kostenvoranschläge verschiedener Firmen eingeholt werden sollen.2 Fenster wurden bereits letztes Jahr bei uns durch den Vermieter und sogenannte Feierabend-und Wochenendarbeiter selbst ausgewechselt,wobei wir uns nur kurzfristig darauf einließen,da eine Firma in maximal 2 Tagen diese Arbeiten durchführen sollte.Daraus sind dann in der Heizungsphase Oktober,November über 3 Wochen geworden(Chaos,Kälte und Dreck in der Küche und dem Gäste WC,da schräge Dachfenster mit Holzverkleidungen ).Wir wohnen im 1.Stock und eine steile Treppe führt hinunter zur Haustür.Da meine Frau schwerstbehindert ist und soweit nicht mehr laufen kann,allerdings jeden Tag laut ärztlicher Behandlung 1 Stunde an der frischen Luft mit dem Rollstuhl ausgefahren werden muß,ist dies durch die Treppe nun auch fast unmöglich geworden,da hier leider nichts rollstuhl-und behindertengerecht eingerichtet ist und wird.Ich bin außerdem durch ein schweres Hüftleiden erwerbsunfähig.Die Arbeiten des Fenstertausches sollen übrigens noch Unbedingt dieses Jahr erledigt werden laut Auskunft des Vermieters,da die starke Verteuerung des Bezuges von Öl für die Heizung des Hauses steuerliche Entlastungen und Zuschüsse für den Vermieter beim Fensteraustausch mit sich bringt.Ist dies Unsinn ?? Nun meine Fragen: Wie sieht es nun mit den Kündigungsfristen nach 25 Jahren und den vorher beschriebenen Problemen aus ?? Kommen für uns 3 Monate wegen der Schwerbehinderung meiner Frau in Betracht ??