Zwangssicherungshypothek nicht rechtens?
vom 24.2.2015
25 €
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Guten Tag, folgender Fall: Zwecks verschiedener gemeinsam unterschriebener Darlehen lässt Ehepaar auf ihr Haus, welches Ehepartner A allein gehört, eine Grundschuld 1 in Höhe von 200.000 Euro eintragen, dann 2 Jahre später nochmals eine zweite Grundschuld in Höhe von 80.000 Euro. ... Durfte sie überhaupt eingetragen werden, da ja keine titulierte Forderung aus Grundschuld 2 vorhanden ist, sondern "nur" aus Grundschuld 1? Mit freundlichen Grüßen P.S.: Das Haus wurde mittlerweile zwangsversteigert; die Forderung der Bank wurde aus dem Erlös etwa zur Hälfte befriedigt.