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Uralter Schuldtitel bei der Schufa

25. April 2019 00:59 |
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Guten Tag,

durch eine Kreditanfrage bin ich durch meine Hausbank darauf aufmerksam gemacht worden, dass in meiner Schufa 2 Einträge stehen.

Ein Eintrag stammt aus dem Jahr 2004 und war wohl tituliert. Ein weiterer Eintrag stammt aus dem Jahr 2008. Die Einträge sind also jeweils 14 und knapp 11 Jahre alt. Erst auf eigene Nachforschung hin konnte ich überhaupt auf die Gläubiger schliessen. Natürlich waren die Forderungen zig mal weiterverkauft worden und liefen auf die Adresse an der ich zu dieser Zeit gemeldet war.

Es handelt sich hier um einen Handyvertrag welchen es natürlich nicht mehr gibt und eine Hausratversicherung auf meine damalige Wohnung. Auch wenn ich der Meinung bin, dass beides Vertragsgemäss gekündigt wurde. Beide Forderungen habe ich aufgrund des Titels nach Zinsbereinigung umgehend bezahlt. Der Schufascore ist natürlich im Keller, Immobilienfinanzierung kann ich vergessen.

Beide Forderungen wurden aber niemals angemahnt. Auch meine damalige Lebensgefährtin kann sich nicht daran erinnern. Alle Unterlagen der letzten 5 Jahre lassen jegliche Zahlungsaufforderung vermissen.

Jetzt stehen natürlich beide Forderungen als erledigt in der Schufa. Bleiben aber trotzdem deutliches Negativmerkmal. Die Schufa selber interessiert es natürlich nicht. Allerdings ist es für mich unverständlich, wenn auch ein Teil der Schuld bei mir liegt, dass diese Mermale jetzt weitere 3 Jahre dort bestehen bleiben.

Habe ich in irgendeiner Art und Weise Handhabe diese Einträge aufgrund des Alters und der Erledigung sofort löschen zu lassen?

Ich fühle mich gerade mehr als gebrandmarkt. Noch dazu kann ich bei jeglichen Bankgeschäften eine Erklärung liefern was natürlich einen faden Beigeschmack hat.

25. April 2019 | 05:36

Antwort

von


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Gerne zu Ihrer Frage:

Titulierte Forderungen bleiben trotz Tilgung noch drei Jahre als erledigt gespeichert. Ein Anspruch auf Löschung besteht bis dahin nicht.

Da aber - wenn ich Sie richtig verstehe - die Forderungen schon länger als 3 Jahre "nach dem Jahr und Tag der vollständigen Rückzahlung" als "erledigt in der Schufa stehen", erschließt sich mir nicht, warum diese nicht gelöscht sind und als "deutliches Negativmerkmal jetzt weitere 3 Jahre dort bestehen bleiben."

Denn die Vertragspartner übermitteln der Schufa aktuelle Informationen zu nicht vertragsgemäßem Verhalten in regelmäßigen Abständen durch sogenannte Saldenmeldungen, in denen zum Beispiel etwaige Teilzahlungen der Verbraucher berücksichtigt werden.

Sind hier vielleicht noch Restforderungen aus Verzug etc. offen?

Ansonsten ist es so, dass personenbezogene Daten über fällige und unbestrittene Forderungen gespeichert bleiben, so lange der Ausgleich nicht bekannt gegeben wurde.

Dann müssten Sie den /die betreffenden Gläubiger per Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung auffordern, diese Erklärung abzugeben.

Die Notwendigkeit der fortwährenden Speicherung wird jeweils drei Jahre (taggenau) nach dem jeweiligen Ereigniseintritt - erstmalige Einmeldung der Forderung oder Saldenaktualisierung - überprüft.
Eine Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt sodann taggenau drei Jahre nach Ausgleich der Forderung, so Qu. Schufa.

Stellen Sie also schriftlich per Einwurfeinschreiben einen förmlichen Löschungsantrag unter Bezugnahme darauf, dass die o.g. Voraussetzungen zu Löschung vorliegen. Anderenfalls ersuchen Sie unter Bezugnahme auf das/die BDSG/DSGVO um Auskunft, warum das nicht der Fall sei.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer

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