Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
Leider sehe ich im Moment keine Handhabe gegen den Eintrag als solchen.
Nach den Bedingungen der Schufa hätten Sie nur dann ein Chance, wenn der Eintrag damals unberechtigt gewesen wäre. Dies scheint aber nicht der Fall.
Formal ist nach Ihrer Schilderung zum Eintragungszeitpunkt eine Forderung aus der Kreditkarte trotz Fälligkeit nicht gezahlt worden. Dies rechtfertigte den Eintrag.
Einziges Mittel erscheint daher die von Ihnen beschriebene Erledigt-Meldung.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
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