Kaufvertrag für Eigentumswohnung, unklare Regelungen
vom 1.1.2014
75 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist / Hirschaid
Soweit das hier verkaufte Sondereigentum nicht betroffen ist, ist der Verkäufer nach seinem Ermessen ohne Einschränkung auch noch nach Vollzug der Teilungserklärung im Grundbuch berechtigt, Veränderungen vorzunehmen, wie z.B. die Umgestaltung eines Sondereigentums bezüglich Größe und Gestaltung, Nutzungsänderung einer Wohnung in eine gewerbliche Einheit und umgekehrt, Einräumung von beliebigen Sondernutzungsrechten und Dienstbarkeiten oder Baulasten. Der teilende Eigentümer kann zu diesem Zweck auch die Teilungserklärung ändern." ... Im Innenverhältnis der Vertragsbeteiligten gilt die Vollmacht jedoch nur mit der Maßgabe, dass ohne Zustimmung des Käufers Änderungen bei wirtschaftlicher Betrachtung Inhalt und Umfang seines Sondereigentums oder derjenigen Teile des Gemeinschaftseigentums, die ihm zur alleinigen Nutzung zugewiesen sind, nicht beeinträchtigen und Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen soweit für die Nutzung durch den Käufer von Interesse nicht wesentlich verkleinert oder verlegt werden dürfen."