Verwalten Unternehmen die Gutscheinverkäufe durchführen Gelder für dritte Parteien
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Die Frage die sich aus diesem Beispiel ergibt ist jene: Verwaltet der Gutscheinverkäufer in diesem Zusammenhang Gelder von dritten Parteien und unterliegt er somit der Regulierung entsprechend der Payment Service Directive (bzw. des ZAG) oder ist dies nicht der Fall?