. -------------------------------------------------------------------------------- Antwort geschrieben am 30.04.2009 10:21:36 Rechtsanwältin Kerstin Götten Sanderstraße 4a, 97070 Würzburg, Tel: 0931/26082760, Fax: 0931/26082770 Erbrecht, Sozialrecht, Internetrecht, Baurecht, Verkehrsrecht Bewertungen: 120 ProfilBewertungenAntwortenRatgeber Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!... Mit freundlichen Gruessen Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 04.05.2009 09:46:08 Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller, grundsätzlich kommt es darauf an, dass sich die Miterben einigen; die Höhe des Wertes bemißt sich dabei aber nach dem Verkehrswert.