Die Kündigungsfristen regeln sich nach den §§ 14 bis 16 AT AVR.
vom 27.3.2019
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Guten Tag, ich habe am 1. 11. 2017 meine Arbeit als Assistenzarzt in einer Einrichtung begonnen ( Kündigungsfristen regeln sich nach den §§ 14 bis 16 AT AVR.) Laut den Richtlinien besteht im ersten Jahr eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsschluss. Danach 6 Wochen zum Ende eines Kalenderquartals.