War bei Stromanbieter 2009 inklusieve Abbuchubgsauftrag. Irgendwann keine Abbuchung und keine Rechnung und Post mehr.Ist mir garnicht aufgefallen.Anfang 2012 zu neuem Anbieter problemlos gewechselt. 10/2012 versuchte der alte Anbieter vom Konto abzubuchen ,ging bzurück da keine so hohe Deckung auf dem Konto und ich keine Rechnung und keinerlei Post vom ehemaligen Versorger.Erst auf mein Schreiben ,Entzug der Einzugsermächtigung,die Erklärung wegen verspäteter Abbuchung und Rechnungsstellung wegen Systemfehler. In deren Stromlieferbedingungen stehd unter Abrechnung und Bezahlung "Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtung eine Überschreitung der Gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt,wird der zuviel oder zuwenig berechnete Betrag erstattet oder nachentrichtet.Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen,so wird für den betreffenden Zeitraum der Verbrauch von der STROMFIRMA ???