Sehr geehrter Ratsuchender,
1.Nach Ihrer Schilderung kommt der Vertrag rein durch die Nutzung des Internets zustande. Somit unterfällt der Vertrag § 312b BGB
und ist ein Fernabsatzvertrag (der Begriff ist korrekt). Gemäß § 312 b Abs. 3 Ziff. 1 BGB
unterfallen Fernunterrichtsverträge nicht der Verpflichtung des Fernabsatzes. Diese Vorschrift ist aber auf Ihren Vertrag nicht anwendbar, da der Unterricht tatsächlich direkt stattfindet und nur der Abschluss über das Internet erfolgt.
2.Da hier ein Fernabsatzvertrag vorliegt, hat ein Verbraucher das Recht, den Vertrag binnen 2 Wochen zu widerrufen (bzw. binnen 4 Wochen, wenn die Belehrung erst nach Abschluss des Vertrags wirksam erfolgt). Diese Vorschrift können Sie leider nicht wirksam umgehen.
3.Auch Ihre Stornogebühr bzw Bearbeitungsgebühr ist unrechtmäßig. Dazu z.B. LG Hamburg, Az.: 74 O 236/83
), wonach die folgende Formulierung unwirksam ist „Für jede notwendige Beitragsmahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 DM erhoben.“ bzw. OLG Hamm, Az.: 17 U 2/81, Urteil vom 10.10.1991, wonach allgemeine Verwaltungskosten bei der Ermittlung einer Schadensersatzpauschale nicht berücksichtigt werden dürfen und es muss für die Wirksamkeit einer solchen pauschalierten Mahn- oder Bearbeitungsgebühr der ausdrückliche Hinweis enthalten sein, dass dem Kunden der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder ein niedriger entstanden sei, gestattet wird.
4.Sie müssen daher das Risiko des Widerrufs mit der Kostenkalkulation auffangen. Ansonsten laufen Sie Gefahr, abgemahnt zu werden.
5. Die Gefahr, dass ein Kunde sich 1 Woche vorher anmeldet und dann den Vertrag widerruft, könnten Sie abfangen, indem Sie die Anmeldungszeit vorverlagen.
6. Sobald Sie mit der Erbringung der Dienstleistung begonnen haben, und der Kunde ausdrücklich zustimmt, dass der Beginn noch vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgen kann, erlischt das Widerrufsrecht, § 312d Abs. 3 BGB
. Um sich hier abzusichern, sollten Sie Ihren Shop und Ihre AGB vor BEginn der Tätigkeit von unserer Kanzlei oder einem Kollegen prüfen lassen.
7.Die für Sie geltenden Vorschriften finden sich in §§ 312b
, d, 355
, 346 BGB
.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
Diep, Rösch & Collegen
Fürstenstraße 3
80333 München
Tel: (089) 89 33 73 11 / (089) 45 75 89 50
info@anwaeltin-heussen.de
Abschließend darf ich mir erlauben, noch auf Folgendes hinzuweisen:
Meine Auskunft bezieht sich nur auf die Informationen, die mir zur Verfügung stehen. Eine umfassende Sachverhaltsermittlung ist für eine verbindliche Einschätzung unerlässlich. Diese Leistung kann im Rahmen der Online-Beratung nicht erbracht werden.
Darüber hinaus können eine Reihe weiterer Tatsachen von Bedeutung sein, die zu einem anderen Ergebnis führen. Bestimmte Rechtsfragen wie z. B. die Frage der Verjährung oder von Rückgriffsansprüchen gegenüber Dritten etc., können mit dieser Auskunft nicht abschließend geklärt werden, da es hier auf die Details im Einzelfall ankommt. Ferner sind verbindliche Empfehlungen darüber, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können, nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.
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