Inklusive des Unterhaltvorschußes bekommt Sie etwa 645 Euro vom Amt für die Kinder, knapp 400 Euro für sich Jetzt kam die Zentrale Heranziehungsstelle auf mich zu, machte eine Neuberechnung und meint nunmehr das ich folgenden Unterhalt ab 1.1.23 zahlen soll: 338 für den 17 Jährigen 338 für den 14 jährigen 272 für den Jüngsten Argumentation: Mein Einkommen wäre 1350 + 457,3 + 300 Euro da ich it einer neuen Partnerin zusammen lebe (Sie bot mir auch an die 300 Euro nicht zu rechnen aber meinen Selbstbehalt auf 860 Euro zu kürzen). ... Außerdem soll ich den Unterhalt an das Amt entrichten, nicht an meine Exfrau? Auch das verstehe ich nicht, da die Kinder mit dem Unterhalt (so die Höhe denn korrekt ist) ja aus dem Bezug von Hartz IV rausfallen, sie ggf. auch und dann Wohngeld beantragen kann, was ja besser wäre?