Aufhebungsvertrag in der Elternzeit
vom 9.4.2008
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Es ist auch absehbar, das ich meinen vorherigen Beruf in dieser Firma betriebsbedingt nach Beendigung der Elternzeit nicht mehr ausüben kann, weil es den Arbeitsplatz so nicht mehr gibt. ... Zur Zeit laufen in der Firma sogenannte Abfindungsinitiativen, in denen eine recht hohe Abfindung geboten wird plus Bonus, wenn man sich bis zu einem bestimmten Datum entscheidet. Ich überlege ernsthaft einen Aufhebungsvertrag mit der Firma zu machen, da ich nach meiner Elternzeit dann sowieso keine Zukunft mehr in der Firma habe.