Mietvertragszusatz "bei Auszug untapezierte Wände tapezieren" gültig?
vom 6.1.2013
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
In einer "Invididuellen Vereinbarung zum Mietvertrag" steht nun, dass mir bekannt sei, dass der Vormieter die Wände in tapeziertem Zustand hätte zurückgeben müssen. ... Weitere mietvertragliche Verpflichtungen zu Schönheitsreparaturen blieben davon unberührt, heißt es außerdem Meine Frage: Ist diese Vereinbarung gültig? ... Zusatzinfo: Der Hauptteil des Mietvertrags ist anscheinend ein Standardvertrag der GRUNDEIGENTUM-VERLAGS GMBH (Fassung I-AGB/KE/7.2008).