Immobilienkauf - Mängel? Arglist? Beweispflicht?
vom 19.2.2020
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Richter / München
Mittlerweile stellte sich heraus: •Dass die Wohnung einen mieterverursachten Schimmelbefall im Bad hatte, der auf anraten von Herrn R. durch eine Malerfirma beseitigt wurde und beim Besichtigungstermin nicht zu erkennen war •Dass der Mieter Herr A. während der Vermietung durch die Vermietungsgesellschaft V die Miete stets zu spät bezahlt hatte (und nach Kauf in 4 von 8 Monaten ebenso) •Dass der Mieter Herr A wohl ein sozialer Härtefall ist: - Er geht keiner geregelten Arbeit nach und lebt von Harzt 4 hat mittels Attest bestätigte gravierende psychische Probleme und kann nicht alleine schlafen - Ist nicht verheiratet ist •dass die Nachbarn sich sehr wohl schon bei der Hausverwaltung über Lärm, Unruhe und permanente Untervermietung (welche gemäß Mietvertrag nicht erlaubt ist) beschwert hatten Kurze Zeit zuvor hatte ich bei einer anderen Maklerin eine hübsche Wohnung bereits nachweislich abgelehnt, als ich erfahren hatte, dass der Mieter ein sozialer Härtefall ist. ... Insbesondere da eine Kündigung des Mieters nahezu ausgeschlossen ist und dadurch der Wiederverkauf sehr erschwert ist. ... c)Mieter = sozialer Härtefall Hätte der Makler dies wissen müssen / nachrecherchieren müssen?