Meine Frage besteht nun hinsichtlich der sich am Zaun anschließenden Hecke und der natürlich gewachsenen Eibe mit deren Wurzelwerk (die Eibe steht genau auf der Grenze zu beiden Grundstücken (20 cm auf Grundstück "A" und 20 cm auf Grundstück "B"): 1. ... (Die Gemeinde behauptet, dass Sie erst seit 2 Jahren von den Überbauungen Kenntnis bekommen hat und damit die Verjährung der Duldung von 3 Jahren nicht gilt). ... Aber meine Frage ist, ob damit eben mit der Erklärung auch die Hecke eingeschlossen ist, oder ich diese dennoch auf meine Kosten beseitigen muss, da diese in der Erklärung nicht erwähnt ist?