Ab dem 01.01.2018 bekomme ich einen neuen Vertrag von dem Hauptmieter.Zusätzlich habe ich festgestellt,dass der Vertag den ich mit meiner Vermieterin abgeschlossen habe nicht der gleiche ist, denn meine Vemieterin mit der Hauptmieterin hat.Der Vertrag den meine Vermieterin hat läuft nämlich nur für ein Jahr,der sich automatisch verlängert wenn er nicht bis zum Ende des Jahres von der Hauptmieterin gekündigt wird.Ist dann der Vetrag den ich gerade habe nichtig? Ich habe eine Kündigung zum 3.11.2017 bekommen.im Vertrag steht aber drin,dass,,es kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden.Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt,wenn sie spätestens am 3. ... Dazu verlangt Sie von mir eine Ablöse von 1822€,aufgrund das sie damals den Raum renoviert hatte und ich den jetzt so übernehmen werde,da ich ja einen neuen Vertrag von der Hauptmieterin bekommen werde.Das hatten wir aber nie mit der Ablöse vereinbart und es steht auch nicht in meinem Vertrag drin.Ich hatte ihr anfangs eine Kaution von 860€ gezahlt.Die möchte sie mir nicht zurückgeben weil ich ihr keine Ablöse zahlen möchte.Ihn ihrem Vertag aber mit der Hauptmieterin steht drin dass,,Erneuerung des Bodens auf eigene Rechnung.Kein Anspruch auf Vergütung bei Ablöse ect´´.Muss ich ihr eine Ablöse zahlen?