Wie lange muss ich überhaupt nachehelichen Unterhalt zahlen und berechtigt diese falsche Angabe die
Meine Scheidungsphase hat insgesamt vom 01.05.2003 bis 15.8.2005 gedauert. Es gab zu diesem Zeitpunkt ein unterhaltspflichtiger Sohn, welcher bei mir lebt und erzogen wird. Ich hatte einen Unterhalt in Höhe von 800,- Euro auf ein Nettogehalt von 1.800 € zu entrichten, es stellte sich jedoch heraus, daß dieser falsch berechnet war.