Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte eine Frage, zur Kündigungsfrist im TVÖD. ... Laut dem TVÖD beträgt die Kündigungsfrist: bei einem unbefristeten Vertrag in den ersten 6 Monaten, 2 Wochen zum Monatsende. bei einem unbefristeten Vertrag bei mehr als einem Jahr, 6 Wochen zum Quartalsende Ich würde gerne wissen, ob die zwei Jahre die ich befristet beschäftigt war (von Oktober 2015 - Ende September 2017) auf die unbefristete Zeit (Oktober 2017 - heute) angerechnet wird oder nicht. Sprich ob ich durch die Übernahme und den unbefristeten Vertrag, sozusagen seit mehr als 2 Jahren unbefristet bin und somit die Kündigungsfrist für einen Vertrag mit mehr als 1 Jahr berechnet wird oder sie sich auf die Zeit ab Oktober 2017 bezieht und somit auf einen Vertragslaufzeit unter 6 Monaten.