Sonderkündigungsrecht im Fall das die Existenzgründung scheitert
Guten Morgen, Ich habe in meinem Gewerbemietvertrag unter Sondervereinbarungen folgendes stehen: "Der Mieter erhält ein Sonderkündigungsrecht, für den Fall, dass die Existenzgründung scheitert. Der Mieter kann bei Aufgabe des Gewerbes mit 3 monatiger Frist kündigen." Reicht die Abmeldebescheinigung, oder muss ich noch andere Nachweise erbringen?