Sehr geehrte Anwälte, ich werde ab Oktober in der Schweiz (unbefristetstes Arbeitsverhältnis und alleinige Einkünfte dort, bis auf Mieteinnahmen) arbeiten (5 Tage die Woche) und an jedem Wochenenden in meinem Haus in Norddeutschland leben (dort habe ich zwei Wohnungen vermietet und die Einliegerwohnung für mich behalten). Mein gefühlter Lebensmittelpunkt ist in Norddeutschland (meine Tiere, Freunde etc, sind dort). In der Schweiz habe ich ein Zimmer.