Meine Mutter soll nicht erben, da sie ~ 1980 ein Grundstueck bekommen hat (Wert damals 300,000 DM), dass auf ihren Pflichteil angerechnet werden soll - dies wurde urkundlich festgehalten und von Oma und Mutter unterschrieben. ... Mein Bruder und ich moechten das Erbe antreten und das Haus halten, da es seit ueber 100 Jahren im Familienbesitz war und bleiben soll. - Falls unsere Mutter aber ihren Pflichteil einklagen wuerde - und wenn ich die Situation recht durchblicke, haette sie das Recht dazu - dann haette sie auch Anspruch auf eine Barauszahlung der Summe, die letztlich vom tatsaechlichen Wert des Grundstuecks abhaengt. ... - Koennten diese 108,000€ auch fuer den Pflichteil in Betracht gezogen werden oder gelten die einfach als Schenkungen ohne weitere Konsequenz?