Sehr geehrte Damen und Herren, als Mieter unterzeichnete ich einen Mietvertrag für Wohnräume. ... Da der Vermieter die Kosten der Renovierung scheute, stimmte er meinem Vorschlag zu. ... Da die Rechnung somit eine ähnliche Höhe aufweist wie die Kosten, die für mich durch eine ordentliche Kündigung angefallen wären, hätte ich zu dieser Rechnung gerne eine zweite Meinung: (i) Ist der Gegenstandswert mit 12 Netto-Monatsmieten korrekt bemessen, oder kann man nach $41 (1) GKV auch so argumentieren, dass nur ein Gegenstandswert von 3 Netto-Monatsmieten gerechtfertigt ist, was der Laufzeit des Mietverhätnisses bei einer ordentlichen Kündigung entsprechen würde?