außerordentliche fristlose Kündigung, mehrere Gründe
2) wenn ich jetzt fristlos gem 543 Nr.3 a kündige und der Mieter die Kündigung nicht durch Zahlung abwendet : wie mache ich dann später den weiteren Kündigungsgrund des 543 Nr.2 geltend ? dh ich kann ja dann erst wegen 543 Nr. 2 kündigen, nachdem ich die vollstreckbare Ausfertigung habe + der Antrag nach 887 ZPO durchging u ich beim Betreten festgestellt habe, dass trotz Abmahnung nichts beseitigt wurde dh ist das ein Nachschieben eines weiteren Grundes zur ersten Kündigung oder eine eigenständige Kündigung ? ... Dh wäre es klüger, zunächst die Kündigung nach 543 Nr. 3 a nicht zu erklären ?