Fristlose Kündigung des Mieters - Muß ich erst schriftlich abmahnen?
vom 7.12.2009
45 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Ich selber wohne nicht in diesem Haus. ... Nun sind beide wieder in der Wohnung. ... Ist in diesem Fall eine fristlose Kündigung möglich?