Berliner Testament, Vorweggenommene Erbfolge, Grundstück, Ausgleichsanspruch
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Bestärkt durch dahingehende Aussagen unserer Mutter vermuteten wir im Übrigen, dass die Übertragung des Hauses vor allem dem Zweck dienen sollte, meinem Bruder das Haus zukommen zu lassen, seinen Anteil am Erbe damit zu erhöhen und so finanziell seines Geschwistern gleichzustellen, die im Verlauf der Jahre aus eigener Kraft Wohneigentum gebildet haben. 4.Ohne unsere Beteiligung hat meine Mutter ihr Haus schließlich meinem Bruder im Jahr 2003 per notariellem Grundstücksübertragungsvertrag nebst Auflassung „im Wege der vorweggenommen Erbfolge“ übertragen. ... Noch im Jahr 2006 nahm meine Schwester meine Mutter in ihren Haushalt auf; sie pflegte und betreute sie dort aufopfernd. 8.Mein Bruder nutzte seine spärlichen Besuche erfolgreich, um auf meine Mutter einzuwirken, auf alle ihre Ansprüche auf das Haus zu verzichten. ... Frage: Können meine Schwester und ich gegenüber meinem Bruder Ansprüche aus der Grundstücksübertragung geltend machen, weil der Anteil, den wir zur Gleichstellung erhalten haben, nicht der Erbquote des Berliner Testament entspricht, ja nicht einmal die Höhe des Pflichtteils ausmacht?