guten tag, ich habe ein langes vorstrafenregister immer einschlägig wegen betrugs.meine letzte verurteilung war am 01.11.2009 mit einer jugendstrafe zu 22 monate auf 3 jahre bewährung. der neue betrugsvorwurf wird mir im jahre 2010 vorgeworfen,habe reisen gebucht für familienangehörige und uns selbst.per lastschrift bezahlt und wo wir daheim waren zurück gebucht wegen mängeln,schimmel etc. und den reiseveranstalter einen beschwerdebrief geschrieben,dieser war erfolglos.es handelte sich um ca. 4000€. da ich bereits zu diesem zeitpunkt die edv abgegeben hatte,hat der reiseveranstalter strafanzeige gestellt.haben über ein inkasso monatlich die summe versucht zu tilgen.anfang des jahres haben wir die komplette summe begleichen können,der reiseveranstalter hat seine anzeige zurück gezogen und der staatsanwaltschaft mitgeteilt das die forderung beglichen ist und kein weiteres interesse an einer strafverfolgung bestehe. inzwischen ist das über 2 jahre her (seit buchung und anreise). staatsanwaltschaft ist anscheinend mit einer einstellung des verfahrens nicht einverstanden,deshalb haben wir im nächsten monat die hauptverhandlung.Meine Frau und ich sind angeklagt wobei meine Frau damit eher weniger zu tun hat,außer das Sie die reise mit angetreten hat.ich hatte die reise auf ihren namen gebucht und ihr erst später davon erzählt. ich habe mein leben soweit in den griff bekommen können mit einer guten ausbildungsstelle.ich bin seit 2008 verheiratet und habe eine 17 monate alte tochter.komme meinen bewährungsauflagen hinterher & habe die schadenswiedergutmachung komplett beglichen,habe kontakt zur bewährungshelferin,die ein schriftstück für das gericht aufsetzen wollte was nicht negativ für mich ausfallen wird,meinte sie. ich wurde damals mit jugendstrafrecht verurteilt. meine fragen: muss ich in haft?