Heilpraktiker - unzulässige Berufsbezeichnung, Fehlbehandlung, Schadenersatz
vom 25.5.2008
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani / Düsseldorf
Im Internet stellte ich fest, dass es für Opfer von Ärzten einige wenige Anlaufstellen, aber für Opfer von Heilpraktikern kaum eine Lobby gibt. ... Im Zweifelsfalle wird den Worten des Heilpraktikers mehr geglaubt als denen des Patienten. ... Sie wusste um ihre fehlende Kompetenz, hat aber nicht die nötige Konsequenz gezogen: sie hätte die Behandlung ablehnen müssen.