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Massenhafter Betrug im Gesundheitswesen

27. Januar 2020 15:43 |
Preis: 27,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


Die Bundesrepublik Deutschland fördert durch das rechtliche Rahmenwerk bei psychischen Krankheiten Fehlbehandlungen und Abrechnungsbetrug. Man kann es daher auch staatlich organisierten Betrug nennen.

Für psychisch Kranke gibt es zwar auch Patientenrechte gemäß BGB §630f, aber die werden leider durch die Bestimmungen des PsychKG außer Kraft gesetzt, weil diese Patienten in ihren Rechten beschnitten sind. In den PsychKGs der 16 Bundesländern werden endogen bzw. originär psychisch Kranke, z.B. Depressive oder Schizophrene, mit exogen bzw. sekundär psychisch Kranken, z.B. Drogen- oder Alkoholsüchtigen, in einen Topf geworfen. Das führte in den letzten 20 Jahren zu einer immens wachsenden Anzahl von Unterbringungen in geschlossenen Abteilungen, wodurch die naive Presse und in Folge auch die Öffentlichkeit zum Schluss kommen musste, dass die Gesellschaft verrückter geworden wäre. Das ist ein Trugschluss, weil die erhöhte Gesamtzahl auf die Zunahme von Suchterkrankungen zurückzuführen ist. Die Vorurteile gegenüber psychisch Kranken haben sich dadurch verschlimmert.

Das rechtliche Rahmenwerk hat folgende klaffende Lücken:

A
Im Polizeirecht der Bundesländer gibt es Willkürklauseln, die es den Beamten erlauben, ohne schriftliche Begründung Amtsärzte zu beauftragen und denen Märchen über festgenommene Personen zu erzählen, worauf die weitaus meisten Amtsärzte bereitwillig in die nächste Klinik einweisen. Polizisten erhalten dadurch Beschäftigung, tragen zum Umsatz von Krankenhäusern bei, und werden vielleicht dafür b e l o h n t*.

B
In fast allen Kliniken sind die Geschlossene und die Aufnahmestation deckungsgleich und in diesen werden Kranke von den Amtsgerichten untergebracht. Dort herrschen nicht Ärzte, sondern das Pflegeteam, dem zugleich die Stationsleitung unterliegt. Sie sind nicht nur zahlenmäßig, sondern meistens auch erfahrungsmäßig und präsenzmäßig im Vorteil und unterdrücken die eigentlich für die Behandlung zuständigen Stationsärzte, zumal viele Stationsärzte schlecht ausgebildet sind und nicht selten einen Migrationshintergrund mit schwachen Sprachkenntnissen haben. Billigärzte sind ein Geschäftsmodell für unfähige Krankenhausleitungen. Pflegekräfte lernen nach anderen Lehrbüchern als Ärzte, haben eine andere Wahrnehmung als diese und bekommen in der Ausbildung Verhaltensregeln, die nicht selten zu Lasten der Patienten gehen. Es besteht der Verdacht, dass hier medizinisches Wissen auf Vorurteile und Patentrezepte reduziert wird. Es degradiert zur rein medikamentösen Behandlung. Keine Berufsordnung bestimmt Art und Umfang der Behandlung. Es besteht lediglich eine Dokumentationspflicht.

C
Die Abrechnung klinischer Leistungen erfolgt in der Psychiatrie immer noch nach Tagessätzen , so dass ein längerer Aufenthalt eines Patienten bares Geld erbringt. Um diesen im SGB V fixierten Status Quo** zu kaschieren, hat man sogenannte Operationsschlüssel, kurz OP-Schlüssel, erfunden, welche der Abrechnung hinzugefügt werden, aber durch die Krankenkassen nicht kontrollierbar sind. Zu dem Zweck müssten sie in die Patientenakte einsehen müssten, was ihnen wegen der Schweigepflicht nicht erlaubt ist. Daher beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen durch Unterlassung aktiv am vielfachen Betrug, zumal psychisch Kranke eine sozial schwache Gruppe darstellen, die meist gar nicht dazu in der Lage ist, Rechnungen eines Krankenhauses zu prüfen. Es ist anzunehmen, dass Mitarbeiter der gesetzlichen Kassen irgendwie für diese Ignoranz b e l o h n t * werden. Nach meiner Rechnung erzielen manche psychiatrischen Kliniken eine Rendite von 250% auf das eingesetzte Kapital, was betriebswirtschaftlich und vergleichend, z.B. mit Hotels, beweisbar ist. Ich war 5mal Opfer von Einweisungen und zusammen mehr als 4 Monate ohne Ausgang in Krankenhäusern eingesperrt, ohne adäquat behandelt zu werden. Meine Krankenkasse hat trotz mehrmaligen telefonischen Hilferufs brav bezahlt und der Gutachter des medizinischen Dienstes versucht diese Dinge nun zu kaschieren.

D
Niedergelassene Psychiater haben einen völligen Freibrief, wie sie mit psychisch Kranken umgehen dürfen. Niemand schreibt ihnen vor, die Patienten zu behandeln, geschweige denn zu heilen. Es genügt, wenn die Ärzte ein oder mehrere Medikamente verschreiben und in regelmäßigen Abständen mit den Patienten plaudern. Dass es neben der Plauderei auch effektive Psychotherapien, heilende Kuren und anderes gibt, wird nicht erwähnt. Dadurch werden viele unsichere Patienten zu Geiseln, denen niemand sagt , wie die Erkrankung gemildert oder geheilt werden kann. Das von den Krankenkassen bezahlte Lösegeld aus den Abrechnungen ist den niedergelassenen Ärzten niemals genug, weil sie davon leben.

Alles in allem klage ich hiermit die gesamte Bundesrepublik an, weil sie eine Minderheit von etwa 800.000 Menschen nicht nur im Stich lässt, sondern aktiv zur Beschäftigungspolitik im teils zweiten Arbeitsmarkt nutzt und darüber hinaus Betrug gemäß §263 StGB duldet. Ein volkswirtschaftlich durchdachtes Behandlungskonzept würde riesige Einsparungen ergeben.

Frage: Wie kann ich solche Betrügereien, vor allem im Polizeirecht, im SGB V und bei Abrechnungen, durch geeignete Rechtsmittel zügig unterbinden (lassen)?


* Der unausgesprochene Verdacht liegt auf der Hand.

** Siehe auch https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/97361/Krankenkassen-koennen-weiterhin-auf-Rechnungspruefung-von-Kliniken-verzichten

30. Januar 2020 | 18:18

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Möglichkeiten als Privatperson sind relativ beschränkt.

Soweit Sie von einem Einzelfall erfahren, können und dürfen Sie diesen zur Strafanzeige bringen und dort Ihre strafrechtliche Vorstellung einbringen. Dieses Recht leitet sich aus § 158 I Strafprozessordnung ab. Soweit ein zureichender Verdacht einer Straftat besteht, wird diesem nach § 152 II StPO nachzugehen sein.

Im abstrakten Einzelfall können Sie gesetzgeberische Vorgaben ( die das ja alles ermöglichen ), nicht angreifen. Das kann bei einer abstrakten Normenkontrolle nur ein Parlament, eine Parteil oder ähnliche öffentliche Beteiligte, die ihrerseits dann die Verfassungsgemäßheit einer Norm dem Bundesverfassungsgericht vorlegen können.

Wenn Sie einen Verband zum Schutze von Verbraucherrechten / Patientenrechten finden, der Ihnen behilflich sein möchte, könnte dieser zivilrechtlich auf Unterlassung klagen.

Ihnen selber stehen keine weiteren ( effektive und schnelle ) Möglichkeiten zu.

Bleiben Sie am Ball, ich weiß genau, was Sie da so ärgert....


MFG Fricke


Rückfrage vom Fragesteller 3. Februar 2020 | 09:08

Ihre Antwort ist teils unklar („weiß genau ..."), vor allem aber unvollständig, weil Sie nicht die Gesamtheit der Gesetzgebung betrachtet haben. Die dummen Vorurteile („Gefährlichkeit", „dementia praecox") und die Relikte der Vorzeit („bei der Polizei arbeiten sehr viele Nazis", Film rosa Kaninchen) herrschen weiter vor und werden in der Presse („Tatmotiv Wahnvorstellung", Verleumdung) laufend verstärkt. Es wird nämlich nicht nur faktisch und politisch gegen geltendes Recht verstoßen, sondern es liegt ein gesetzliches Rahmenwerk vor, das die UN Charta und EU-Rechte verletzt. Bundesrepublik und DDR sind der UN 1973 beigetreten und haben damit die Art. 1 und 2 als Recht anerkannt. Die Zugehörigkeit zur EU verpflichtet die Bundesrepublik zur Einhaltung solcher Rechte. Insbesondere der Artikel 2 verbietet die Ungleichbehandlung genauso wie es unser Grundgesetz in Artikel 3 tut. Wie also käme ich, kämen wir, zu unseren verfassungsmäßig und gemäß UN-Charta zugesagten Rechten? Genügt eine Verfassungsbeschwerde oder klafft hier eine eklatante Lücke?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. Februar 2020 | 14:45

Sehr geehrter Ratsuchender,

eine Verfassungsbeschwerde kann nur DER einlegen, der selber in seinen Rechten verletzt ist und auf dem ordentlichen Instanzenzug vor der Fachgerichtsbarkeit verloren hat.

Meine Antwort sollte dahingehend klar gestellt werden, daß Sie hier in der Tat selber nichts tun können. Sie brauchen einen individuellen Fall, in dem sich konkret auf die von Ihnen in Streit gestellten Normen bezogen werden kann.

Ein Dritter kann das nicht. Dahingehend dürfte in der Tat eine Lücke vorliegen, da der Angriff auf derartige Mißstände nicht von jedem der es möchte ausgeführt werden kann.

MFG Fricke

ANTWORT VON

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