Unbefristeter Arbeitsvertrag nach Elternzeitvertretung
vom 8.3.2017
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Laut Arbeitsvertrag endet das Arbeitsverhältnis nach Ende der Mutterschutzfristen bzw. nach dem Ende der Elternzeit, spätestens jedoch zum 31.07.2017. ... März 2017 meinen neuen befristeten Arbeitsvertrag vorliegen. Nach meiner Auffassung ist mein alter Arbeitsvertrag aber schon am 06.März 2017 mit dem Wiederantritt meiner Kollegin ausgelaufen.