Als Zeuging vor Gericht - Hartz 4 angeben?
vom 14.4.2015
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Pierre Aust / Bielefeld
Aussicht einen neuen Job bin, wenn ich als Zeugin vor Gericht die Angabe mache, dass ich Hartz 4 Empfängerin bin, wäre meine Frage: Muss ich vor Gericht als Zeugin angeben, dass ich Hartz4 beziehe bzw. das ich Geld vom Arbeitsamt beziehe?