Weitere einschränkende Passagen sind bezüglich einer Kündigung nicht vermerkt. Liege ich somit richtig in der Annahme, dass meine Kündigungsfrist bei Beschäftigungsdauer von mehr als 2, jedoch weniger als 3 Jahren, auf 3 Monate zum Quartalsende, sprich jeweils zum 31.12., 31.3., 30.6. und 30.9., festgelegt ist und das der §35 somit für meine Kündigungsfrist hinfällig ist, da dieser nur für unbefristete Verträge gilt? ... Meiner Meinung nach ist der §35 nur bei unbefristeten Verträgen gültig und kommt bei befristeten Verträgen gar nicht zur Anwendung. § 35 Kündigung des Arbeitsverhältnisses (1) 1Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im Übrigen beträgt die TV-Ärzte/VKA 38 Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.