Der Vermieter weigerte sich mit der Begründung: "Eine neue Küche kommt da nicht rein, da wir neue Wohnungen auch nicht mehr mit Einbauküche vermieten." ... In den Unterlagen steht dazu: - Dauermietvertrag, § 1 Mietsache, (1) Abs. 3 Die genaue Beschreibung der vermieteten Wohnung und des Zubehörs ist in der Übernahmebestätigung enthalten, die diesen Vertrag ergänzt. - Dauermietvertrag, § 6 Vertragsbestandteile, (1) Die Übernahmebestätigung wird bei der Wohnungsübergabe aufgenommen, unterschrieben, ausgehändigt und damit Vertragsbestandteil. - Mietvertrag Allgemeine Vertragsbestimmungen, Nr. 4, Übergabe der Mietsache, (1) Der Zustand der Mietsache im Zeitpunkt der Übergabe wird in der Übergabe-Bestätigung niedergelegt. Meine Frage ist daher, habe ich wenn ich eine Einbauküche übernehme und diese abgenutzt ist, ein Recht auf Erneuerung bzw Austausch?