Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Makler kann nur dann eine Provision verlangen, wenn ein wirksamer Maklervertrag zustanden gekommen ist und der Makler eine Leistung erbracht hat, ohne die es nicht zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags gekommen wäre.
Das OLG Bamberg, Urteil vom 19.08.2011 - 6 U 9/11 hat dazu entschieden:
"Ein Nachweismakler verdient seine Provision schon dadurch, dass er dem Auftraggeber einen Interessenten für das angestrebte Geschäft benennt und der Hauptvertrag anschließend zustandekommt. Für die Kausalität der Nachweistätigkeit ist es deshalb an sich gleichgültig, ob nach der Tätigkeit des Nachweismaklers unter dessen Beteiligung Vertragsverhandlungen geführt worden und zunächst gescheitert sind oder ob der Vertrag erst durch neue Verhandlungen zustandekommt (BGH WM 1977, 207).
Anders wäre die Rechtslage lediglich, wenn der Vertragsschluss auf einer völlig neuen Geschäftsgrundlage zustande gekommen wäre (OLG Stuttgart NJW-RR 2002, 828). Dass dies der Fall ist, haben wiederum die Vertragspartner des Maklers nachzuweisen. Insoweit ist nicht auf die subjektive Sicht der Parteien abzustellen, sondern eine objektive Wertung vorzunehmen.
Ich verstehe Sie so, dass Sie auf der Interessentenliste stehen, die der Makler akquiriert hat.
Damit hat er seinen Beleg für eine kausale Maklerleistung erfüllt.
Sie könnten den Beweis nur bei Vorliegen besonderer Umstände erschüttern.
Es müsste also z.B. ein erheblicher zeitlicher Abstand zwischen der Maklerleistung und dem Vertragsabschluss liegen.
Dies lässt sich dem Sachverhalt nicht entnehmen.
Der erforderliche Nachweis des Maklers für die kausale Maklertätigkeit ist jedenfalls grundsätzlich gegeben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Richter
Antwort
vonRechtsanwalt Matthias Richter
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail: