Recht auf Hundehaltung?
vom 13.11.2007
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Mietvertrag ist nachfolgender Passus zur Tierhaltung genannt: "Jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, bedarf der Zustimmung des Vermieters. ... Auch habe ich einen Passus gelesen, dass bei obiger Formulierung im Mietvertrag im Internet dazu geschrieben wird: Hier steht dem Vermieter bei der Entscheidung, bo ein Hund/Katze gehalten werden darf, ein Ermessen zu, dass er richtig ausübern muss.