Fristlose Kündigung / Schweigepflicht
vom 30.11.2010
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer / Schwäbisch Gmünd
Es wurde den Eltern kein Grund für die fristlose Kündigung genannt. Fragen: 1.Darf die fristlos entlassene Erzieherin trotz Schweigepflicht den Eltern den Grund ihrer Kündigung und gegebenenfalls das Kündigungsschreiben aushändigen?