Rauswurf des volljährigen Sohnes / Unterhaltspflicht
Sehr geehrte Damen und Herren, der 21 jährige Sohn meiner Frau, den ich nicht adoptiert habe, lebt in unserer Wohnung, hat die erste Ausbildung abgebrochen und wurde in der zweiten fristlos gekündigt. Kann man ihn rauswerfen und falls ja muss man dies mit welcher Frist schriftlich ankündigen? Wer ist dann unterhaltspflichtig und in welcher Höhe und für wie lange?